Siedlungsordnung
Haus und Garten
Ruhezeiten:
Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Müllordnung:
Bitte die Mülltrennung beachten:
Müllgroßcontainer: Nur für Hausmüll und Essensreste (in Beutel verpackt)
Blaue Papiertonne: Nur für Zeitungen, Papier und zerkleinerte Kartons
Glascontainer: Nur für Flaschen und Gläser
Tonwiedergabe und Musikinstrumente dürfen generell nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass Bewohner der Bungalowsiedlung nicht beeinträchtigt werden. Das gilt besonders nach 22:00 Uhr.
Leinenpflicht für Hunde:
Innerhalb der Bungalowsiedlung, den Parkplätzen, im Hafengelände und an der Badestelle. Es ist verboten, Hunde an der Badestelle und am Badesteg in das Wasser zu lassen. Hundekot ist zu entfernen.
Offenes Lagerfeuer ist nicht gestattet. Das Grillen mit Holzkohle ist in der Bungalowsiedlung nur mit der entsprechenden Vorsicht gestattet.
Der PKW ist mit einer eingelegten Parkkarte auf dem Parkplatz zu kennzeichnen. Fahrzeuge ohne Berechtigung können kostenpflichtig abgeschleppt werden. PKW-Anhänger und Campingfahrzeuge dürfen aus Platzgründen während der Sommer-Saison nicht auf den Parkplätzen abgestellt werden. Für Behinderte mit Ausweis aG werden besondere Parkplätze gekennzeichnet.
Die Interessengemeinschaft übernimmt ganzjährig keine Haftung für Schäden an den abgestellten Fahrzeugen auf den Parkplätzen, Wegen und sonstigen Grundstücken des Vereins (einschl. Hafen).
Boote und Trailer dürfen auf den Parkplätzen nicht abgestellt werden. Für Trailer ist ein besonderer Lagerplatz ausgewiesen. Der Platzwart ist für den Trailerplatz verantwortlich.
Parkplatztore:
Sind in der Zeit vom 15.09 bis 31.05. ständig verschlossen zu halten. In der Zeit vom 01.06. bis 14.09. sind die Tore von 18:00 Uhr bis 07:00 Uhr verschlossen zu halten.
Die Wege innerhalb der Bungalowsiedlung sind keine öffentlichen Straßen, sondern öffentliche Wege. Sie sind als Fuß- und Radwege nutzbar und mit entsprechenden Verkehrskennzeichen gekennzeichnet.
Die Fuß- und Radwege dürfen durch Notfahrzeuge befahren werden. Dies dient zum Schutz der Bewohner der Bungalowsiedlung.